COVID-19 Informationen ab 19.05.2021

von Administrator

Zu euer Sicherheit in den Unterkünften

Wenn die Beherbergungsbetriebe in Österreich ab 19. Mai wieder öffnen, gelten folgende Maßnahmen zu eurer Sicherheit:

  • Bei der Anreise benötigt ihr einen negativen Coronatest, eine Impfbestätigung oder den Nachweis einer überstandenen Covid-19-Infektion (in Folge „Eintrittstest“ genannt).
  • Beim Einchecken müsst ihr euch registrieren, wie in Unterkünften üblich.
  • In den allgemein zugänglichen Bereichen benötigt ihr eine FFP2-Maske.
  • Zu anderen Gästegruppen haltet bitte zwei Meter Abstand.
  • Nutzt ihr im Hotel Dienstleistungen wie z. B. die Gastronomie, braucht ihr einen gültigen „Eintrittstest“. Dazu könnt ihr vor Ort alle 48 Stunden einen Selbsttest unter Aufsicht machen.
  • Zu eurer Sicherheit tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz, sofern sie einmal wöchentlich negativ getestet sind, ansonsten FFP2-Maske.


Das gilt ab 19. Mai in der Gastronomie

Ab 19. Mai kann auch die Gastronomie österreichweit wieder öffnen. Im Anschluss findet ihr eine Übersicht über die dann geltenden Rahmenbedingungen. Die österreichweit geltenden Maßnahme ab 19. Mai in der Gastronomie:

  • Zum Lokalbesuch benötigt ihr einen negativen Coronatest, eine Impfbestätigung oder den Nachweis einer überstandenen Covid-19-Infektion (in Folge „Eintrittstest“ genannt).
  • In der Gastronomie herrscht eine Registrierungspflicht.
  • Am Weg von und zu den Tischen benötigt ihr eine FFP2-Maske.
  • Eure Gruppe kann indoor aus bis zu vier Erwachsenen plus max. 6 dazugehörigen Kindern bestehen (Ausnahme: gemeinsamer Haushalt) und outdoor aus maximal 10 Personen plus max. 10 dazugehörigen Kindern.
  • Zwischen den Personen an verschiedenen Tischen muss zwei Meter Abstand eingehalten werden können.
  • Kein essen und trinken an der Bar (gilt indoor und outdoor).
  • Indoor gilt außerdem: Konsumation nur im Sitzen
  • Zu eurer Sicherheit tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt einen eng anliegenden Mund-Nasenschutz, sofern sie einmal wöchentlich negativ getestet sind, ansonsten FFP2-Maske.
  • Sperrstunde ist um 22 Uhr.

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Sind Buffets erlaubt?

Ja, das Infektionsrisiko muss aber durch entsprechende Vorkehrungen minimiert werden. Zum Beispiel durch Bereitstellung von Einweghandschuhen oder Desinfektionsmöglichkeiten.

Welche Tests gelten als Eintrittstest und wie lange sind sie gültig?

Kontrollierte Selbsttests: 24 Stunden
Antigentest in der Apotheke, Teststraße, etc.: 48 Stunden
PCR-Test: 72 Stunden

Brauchen auch Geimpfte und Genesene einen Eintrittstest?

Nein, Geimpfte benötigen ein Jahr lang ab 22 Tage nach der ersten Impfung keinen Eintrittstest (ein Impfnachweis ist erforderlich). Wer bereits eine Covid-19-Infektion durchgemacht hat, benötigt sechs Monate lang keinen Eintrittstest (ein Nachweis ist erforderlich).

Muss eine FFP2-Maske getragen werden, auch wenn man getestet, geimpft und/oder genesen ist?

Ja, in allen allgemein zugänglichen Innenbereichen ist eine FFP2-Maske erforderlich.

Benötigen auch Kinder einen Eintrittstest?

Ja, Kinder ab 10 Jahren benötigen einen eigenen Eintrittstest.

Benötigen auch Kinder eine FFP2 Maske?

Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren. Kinder ab 6 Jahren können einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Warum muss das Personal keine FFP2-Maske tragen?

Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich im Rahmen der Berufsgruppentestungen testen lassen, reicht eine herkömmliche Stoffmaske.

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